Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1 Definitionen
1.1 Unter „Auftraggeber“ wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftraggeber, Käufer, Zwischenhändler und jeder Abnehmer verstanden, der dem unten genannten Unternehmen, im Folgenden „Verkäufer“ genannt, einen Auftrag erteilt oder einen Vertrag mit diesem geschlossen hat.
1.2 Unter „Verkäufer“ werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch alle Unternehmen verstanden, denen die Ausführung eines Vertrags ganz oder teilweise anvertraut wird.
Artikel 2 Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und Verträge des Verkäufers.
2.2 Sofern der Auftraggeber ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt, sind diese für den Verkäufer nur insoweit verbindlich, als der Verkäufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich akzeptiert hat.
2.3 Alle Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterliegen niederländischem Recht.
Artikel 3 Angebote
3.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend.
3.2 Aufträge, Verträge und Vereinbarungen sind für den Verkäufer erst dann bindend, wenn und soweit sie von ihm schriftlich bestätigt wurden. Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart.
Artikel 4 Vertrag
4.1 Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt schriftlich oder dadurch zustande, dass der Verkäufer mit Ausführungshandlungen begonnen hat.
4.2 Ein Vertrag, den der Auftraggeber mit einem Vertreter oder einem Vermittler des Verkäufers geschlossen hat, ist nur rechtsgültig, wenn und soweit der Vertreter oder Vermittler über eine schriftliche Vollmacht verfügt.
Artikel 5 Preise
5.1 Für die von den Parteien geschlossenen Verträge gelten die Preise und Bedingungen des Lieferdatums, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
5.2 Der Verkäufer ist berechtigt, dem Auftraggeber nach Vertragsschluss Folgendes in Rechnung zu stellen:
Preiserhöhungen, einschließlich der Preise für Materialien und Teile;
Kostensteigerungen, einschließlich Transport- und Lohnkostensteigerungen;
Preiserhöhungen infolge der Einführung oder Erhöhung von Steuern und/oder anderen Abgaben zuständiger Behörden; die nach Vertragsabschluss eintreten, unabhängig davon, ob diese vorhersehbar waren.
Artikel 6 Zahlung
6.1 Alle Zahlungen müssen per IDEAL erfolgen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
6.2 Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, Barzahlung, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für die Zahlung zu verlangen.
6.3 Erfüllt der Auftraggeber seine Zahlungs- oder Sicherheitsleistungspflicht nicht, ist der Verkäufer ohne vorherige Inverzugsetzung berechtigt, die Ausführung seiner Verpflichtungen aus diesem und allen weiteren mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträgen auszusetzen, unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Befugnisse.
Artikel 7 Lieferung
7.1 Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
7.2 Die Lieferung erfolgt am von den Parteien vereinbarten Ort, andernfalls an einem vom Verkäufer zu bestimmenden Ort.
7.3 Die Lieferkosten trägt der Käufer.
7.4 Das Risiko der zu liefernden Sachen geht mit der Lieferung der Sachen am Lieferort auf den Auftraggeber über.
7.5 Lieferungen an andere als die vereinbarten Orte sowie Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
7.6 Wird die Lieferung der Sachen vom Auftraggeber verweigert, geht unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 9 das Risiko der Sachen sofort auf den Auftraggeber über und der Verkäufer kann sofort die Zahlung verlangen. Der Verkäufer lagert die Sachen auf Kosten und Risiko des Auftraggebers bis auf Weiteres.
7.7 Der Verkäufer ist berechtigt, bei Nichterfüllung durch den Auftraggeber nach Mahnung die Sachen zu veräußern oder anderweitig zu verwenden. Ein eventueller Erlös wird dem Auftraggeber unter Abzug aller auf seine Kosten gehenden Kosten gutgeschrieben, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf vollständige Zahlung des vereinbarten
Preises.
7.8 Muster, Fotos und Zeichnungen bleiben Eigentum des Verkäufers und dürfen nicht nachgeahmt, kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Alle Modelle und Werkzeuge, die speziell für einen Auftrag angefertigt wurden, bleiben Eigentum des Verkäufers, auch wenn sie ganz oder teilweise vom Auftraggeber bezahlt wurden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
7.9 Alle Artikel werden in Standardausführung geliefert. Für eine Bestellung von abweichenden Modellen oder Farben wird ein Aufpreis berechnet, dies alles nach vorheriger schriftlicher Absprache.
7.10 Wenn ein Auftrag nach Modell oder Zeichnung gefertigt wird, übernimmt der Auftraggeber die Garantie, dass kein Urheberrecht, Marken-, Patent-, Gebrauchs- oder Handelsmodellrecht oder ein anderes Recht Dritter verletzt wird.
Artikel 8 Reklamation
8.1 Reklamationen müssen schriftlich unter Angabe von Gründen erfolgen. Reklamationen bezüglich Mängeln an Eigenschaften müssen innerhalb von 2 Tagen nach Lieferung erfolgen; Reklamationen bezüglich aller sonstigen Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung oder innerhalb von 8 Tagen, nachdem der Auftraggeber den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können. Erfolgt die Reklamation nicht in der oben genannten Weise, gilt die Lieferung als vorbehaltlos angenommen.
8.2 Übliche Abweichungen sind kein Grund zur Reklamation.
8.3 Im Falle einer Reklamation ist der Verkäufer lediglich zur Ergänzung oder zum Ersatz der nicht oder nicht ordnungsgemäß gelieferten Waren verpflichtet. Erfolgt der Transport im Auftrag des Verkäufers durch Dritte, muss der Auftraggeber rechtzeitig gemäß den anwendbaren Transportbedingungen reklamieren, andernfalls verfallen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.
8.4 Vom Verkäufer gemachte Angaben und Informationen bezüglich der Waren sind unverbindlich und entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Pflicht zur Untersuchung der Sachen.
8.5 Bei der Nutzung und dem Verbrauch gelieferter Waren ist der Auftraggeber vollständig für die Einhaltung gesetzlicher und sonstiger Vorschriften zuständiger Behörden verantwortlich.
Artikel 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Solange der Auftraggeber nicht alle seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer vollständig erfüllt hat, bleibt der Verkäufer Eigentümer aller verkauften und/oder gelieferten Sachen.
9.2 Der Auftraggeber hat nicht das Recht, die Sachen in irgendeiner Weise zu veräußern oder zu belasten, solange die vollständige Zahlung an den Verkäufer nicht erfolgt ist, es sei denn, dies betrifft die normale Geschäftsausübung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die daraus resultierenden Verpflichtungen Dritten gegenüber dem Verkäufer zu verpfänden, unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Rechnungsbetrags für die gelieferten Sachen, mit einem Minimum von 2269 Euro.
9.3 Bei Vermischung, Verarbeitung, Verbindung usw. der Sachen mit Sachen des Auftraggebers oder Dritter behält oder erwirbt der Verkäufer das Eigentum an seinem Anteil an den bestehenden oder entstehenden Sachen.
9.4 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach, hat der Verkäufer, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, das Recht, die ihm gehörenden Sachen zurückzunehmen. Dem Verkäufer und seinen Mitarbeitern steht dann unwiderruflich das Recht zu, das Gelände des Auftraggebers zu betreten und den tatsächlichen Besitz der gelieferten Sachen zu erlangen.
9.5 Forderungen aus dem Verkauf von dem Verkäufer ganz oder teilweise gehörenden Sachen sowie Rechte aus einer zukünftigen Leistung aufgrund eines Versicherungsvertrags werden vom Auftraggeber an den Verkäufer verpfändet.
9.6 Auf Verlangen des Verkäufers erteilt der Auftraggeber unverzüglich alle Informationen bezüglich der dem Verkäufer ganz oder teilweise gehörenden Sachen.
Artikel 10 Haftung
10.1 Der Verkäufer haftet nicht, außer wie in Artikel 8.3 genannt, für Ansprüche oder Schäden aufgrund der Nichterfüllung, nicht rechtzeitigen oder nicht ordnungsgemäßen Ausführung eines Auftrags, es sei denn und soweit der Auftraggeber nachweisen kann, dass Vorsatz vorliegt.
10.2 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Schäden und/oder Folgeschäden.
10.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, wenn der Auftraggeber den Verkäufer nicht innerhalb von 8 Tagen nach Kenntnisnahme der Schadensursache schriftlich per Einschreiben für den Schaden haftbar gemacht hat.
10.4 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Schäden des Auftraggebers oder Dritter in folgenden Fällen:
Wenn der Auftraggeber die Sicherheitsvorschriften, Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise, die von staatlicher Seite und/oder vom Verkäufer bei den Sachen gegeben werden, nicht einhält und/oder nicht an Dritte weitergibt; der Auftraggeber die Nutzung der Sachen erweitert oder zulässt oder ermöglicht, dass Dritte die Sachen für andere als die angegebenen Zwecke verwenden können.
10.5 Geben Sie uns Zeit, den Schaden selbst zu untersuchen und durch einen unparteiischen Dritten (Ernährungsberater oder Tierarzt) beheben zu lassen.
Artikel 11 Garantie
11.1 Jede Form der Garantie des Verkäufers erlischt, wenn die Sachen anders als ihrem Verwendungszweck entsprechend oder anders als vorgeschrieben verwendet werden.
11.2 Nachdem der Verkäufer einen Garantieanspruch als gültig erachtet hat, ist er nur zur Ergänzung und zum Ersatz des mangelhaft gelieferten verpflichtet.
Artikel 12 Freistellung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verkäufer von allen Kosten und Schäden freizustellen oder schadlos zu halten, die dem Verkäufer entstehen könnten, wenn Dritte eine Forderung gegen den Verkäufer aufgrund einer Tatsache erheben, für die die Haftung gegenüber dem Auftraggeber in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist.
Artikel 13 Drittbegünstigungsklausel
Alle Bestimmungen bezüglich des Ausschlusses oder der Beschränkung der Haftung des Verkäufers und bezüglich der Freistellung des Verkäufers von Ansprüchen Dritter sind zugunsten derjenigen vereinbart, die im Dienste des Verkäufers stehen, sowie zugunsten Dritter, für deren Handlungen oder Unterlassungen der Verkäufer haftbar sein kann.
Artikel 14 Beendigung
14.1 Bleibt der Auftraggeber mit der fristgerechten Zahlung oder Erfüllung sonstiger Pflichten gegenüber dem Verkäufer in Verzug, ist der Verkäufer ohne Inverzugsetzung berechtigt, den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf vollständigen Ersatz des erlittenen und noch zu erleidenden Schadens und aller weiteren Rechte.
14.2 Die Befugnis zur Auflösung gemäß Artikel 14.1 steht dem Verkäufer auch zu, wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass der Auftraggeber einen vorläufigen Zahlungsaufschub beantragt oder beantragt hat, Insolvenz beantragt oder beantragt hat oder dass die Insolvenz von einem Dritten beantragt wurde/wird, ein konservatorisches oder vollstreckbares Pfändung auf Sachen des Auftraggebers gelegt wird oder eine Schuldenbereinigungsregelung vom Auftraggeber beantragt oder vom Gericht ausgesprochen wurde.
14.3 Im Falle einer Auflösung gemäß Artikel 14 ist dem Auftraggeber vom Verkäufer gewährtes Kredit sofort fällig, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist.
Artikel 15 Höhere Gewalt
15.1 Im Falle höherer Gewalt ist der Verkäufer berechtigt, seine Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, ohne zu einer Entschädigung für Schäden, Kosten und Zinsen gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet zu sein.
15.2 Als höhere Gewalt auf Seiten des Verkäufers gelten in jedem Fall:
Schäden infolge von Naturkatastrophen und/oder Sturmschäden;
Krieg, Kriegsgefahr und/oder andere Formen bewaffneter Konflikte oder deren Bedrohung, die die Lieferung der Waren behindern;
Streiks, erzwungene Betriebsschließung, Aufruhr und jede andere Form von Störung und/oder Behinderung durch Dritte;
Verlust oder Beschädigung von Sachen beim Transport;
Krankheit eines oder mehrerer schwer zu ersetzender Arbeitnehmer;
gesetzgeberische oder administrative Maßnahmen staatlicherseits;
Maßnahmen, die von Organisationen oder vertraglichen Formen der Zusammenarbeit auferlegt werden, denen der Verkäufer angehört oder an denen er beteiligt ist und die die Ausführung des Vertrages mit dem Auftraggeber behindern;
Mängel und/oder Störungen in den Transportmitteln, Produktionsanlagen oder Energieversorgungen;
Brand oder andere Unfälle im Betrieb des Verkäufers;
Nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung an den Verkäufer durch Lieferanten in den Niederlanden und/oder anderen Ländern;
Stagnation in den Niederlanden und/oder anderen Ländern bei der Zufuhr von Sachen und/oder Energie.
15.3 Führt der Verkäufer trotz Vorliegens der in Artikel 15.1 und 15.2 genannten Umstände die Lieferungen und/oder Dienstleistungen aus, so ist er berechtigt, alle von ihm zu tragenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und vom Vertrag abzuweichen, soweit dies nach seinem Ermessen erforderlich ist.
Artikel 16 Nichtigkeit
Wird eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig erklärt, so hat dies keine Auswirkung auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 17 Streitigkeiten
Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden in erster Instanz von dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk des Niederlassungsortes des Verkäufers verhandelt, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, den Auftraggeber im Gerichtsbezirk seines Niederlassungsortes gerichtlich zu belangen.